PriKöBa am Arbeitsplatz
Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Kurz und knapp umfasst es alle Maßnahmen im Unternehmen, die die Gesundheit der Angestellten verbessern und zu mehr Lebensqualität verhelfen sollen. In den meisten Betrieben wird bereits das betriebliche Gesundheitsmanagement genutzt. Dennoch kommt es zu vermehrten Arbeitsausfällen, deren Nachwirkungen über Jahre spürbar sein können.
Gesetzlich-verpflichtete Leistungen des Arbeitgebers
- Arbeitsschutz: Vermeidung von Unfällen im Betrieb und Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter
- Betriebliches Eingliederungsmanagement: Wiedereingliederung nach längerer Erkrankung
Freiwillige Leistungen des Arbeitgebers (betriebliche Gesundheitsförderung)
- Präventionsmaßnahmen: z.B. diverse Kurse, Check-ups, Arbeitsplatzgestaltung usw.
- Stressmanagement: z.B. Entspannungstechniken, Zeitmanagement usw.
- u. a.
Wir sehen die Aspekte:
- Verhaltensbezogene Maßnahmen
- Verhältnisbezogene Maßnahmen
- Systembezogene Maßnahmen
Diese drei Aspekte erzeugen eine Einheit: nennen wir es eine "runde" Sache. Wird einer der Punkte vernachlässigt, kann der Kreislauf nicht in Schwung bleiben.
Sicherlich setzen Sie bereits viele dieser Aspekte um - doch es ist noch mehr möglich!
Und genau da setzen wir an: wir sehen den Menschen einzeln in seiner Persönlichkeit.
Mit unserer Behandlung beheben wir physiologische Beschwerden und erkennen dabei einen Zusammenhang zwischen der körperlichen und mentalen Gesundheit. Wir erstellen einen persönlichen Arbeits-Erfolgs-Plan und sorgen gemeinsam dafür, den Kreislauf wieder bzw. besser fließen zu lassen. Durch die Linderung der unterschiedlichen Beschwerden, setzen wir darauf Arbeitsausfälle zu verringern. Unser Ziel ist es, Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen zufriedenen Arbeitsalltag zu ermöglichen.
Hinweis: Die Zusammenarbeit zwischen dem Mitarbeiter, dem Unternehmen und der PriKöBa ist grundlegend. Die Dauer kann je nach Behandlungsspektrum abweichen.
Die Behandlung der PriKöBa, können sie pro Mitarbeiter unter dem §20 und §20a des 5. Sozialgesetzbuches / Verbesserung des muskulären Gleichgewichtes Präventive Förderung / Betriebliche Gesundheitsförderung, steuerlich geltend machen. Die Höhe kann der Arbeitgeber selbst festlegen, sollte aufgrund des Freibetrages jedoch 600,-€ nicht übersteigen.
Gerne erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen Behandlungsplan für Sie und Ihre Mitarbeiter.
Michaela Spörl-Bayer & Kristina Bayer